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FAHRSCHULE IM RHEINGAU
TEL.: 06722 406104



Willkommen
bei der Fahrschule „GOOD drive“ im Rheingau!

Bei uns erhältst du eine fundierte Ausbildung,
um sicher im Straßenverkehr zu fahren.

KLICK

Seit über 20 Jahren haben wir eine hohe Erfolgsquote in den praktischen Prüfungen und zahlreiche zufriedene Fahrschüler.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer bieten dir eine effiziente Ausbildung und achten dabei auf die aktuellen Prüfungsregularien.
Unser Ziel ist, dass du dich nach der Prüfung sicher im Straßenverkehr bewegst!  


Wir bieten

PKW-, Anhänger- und Motorrad-Ausbildung an, inklusive begleitendem Fahren ab 17 Jahren sowie B197 an.
Du kannst sowohl auf Schalter- als auch auf Automatikfahrzeugen lernen.

Wir schulen mit modernen Fahrzeugen (z B. BMW, Audi, o.ä) und Motorrädern für alle Klassen.
Für die Theorieprüfung arbeiten wir mit dem renommierten Verlag Vogel zusammen. Er bietet stets aktuelles Material und eine App für flexible Vorbereitung bietet.


Anmeldung & Info
in GEISENHEIM  
Dienstag & Donnerstag: 16.30 bis 18 Uhr
Tel. 06722 406104

65366 Geisenheim, Rüdesheimer Straße 35
Theorie-Unterricht
GEISENHEIM
Dienstag & Donnerstag:
18 bis 19.30 Uhr


65366 Geisenheim, Rüdesheimer Straße 35
Anmeldung & Info
in LORCH  
Montag: 17.45 bis 18 Uhr
Tel. 06722 406104

65391 Lorch, Markt 1
Theorie-Unterricht
LORCH
Montag:
18 bis 19.30 Uhr

65391 Lorch, Markt 1





CHECKLISTE ... Führerschein-Antrag


SCHRITT 1
Wie startest du bei uns durch?
So meldest du dich zum Führerschein an:

Komm einfach zu uns in die Fahrschule und bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Nach der Anmeldung kannst du direkt mit der Theorie loslegen!

_________________

Anmeldung & Info GEISENHEIM:
Dienstag & Donnerstag:
16.30 bis 18 Uhr

Tel.: 06722 406104
Rüdesheimer Straße 35 (Lindenplatz)
65366 Geisenheim
_________________

Anmeldung & Info LORCH
Montag: 17.45 bis 18 Uhr

65391 Lorch, Markt 1
_________________

Bei Fragen
helfen wir dir gerne weiter!

SCHRITT 2
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Welche Dokumente brauchst du?

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Antrag für Fahrerlaubnis:
Reiche die folgenden Unterlagen bei der Stadtverwaltung ein:

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles Passbild (biometrisch)
- Sehtest-Bescheinigung (max. 2 Jahre alt)
- Unsere Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses

***

Für das begleitete Fahren ab 17
brauchst du zusätzlich:

- Zusatzantrag mit den Angaben und Unterschrift deiner Begleitperson(en)
- Kopie des Personalausweises deiner Begleitperson(en)
- Kopie des Führerscheins deiner Begleitperson(en)

Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag, den du beim Bürgerbüro eingereicht hast, als Prüfauftrag beim TÜV bearbeitet wurde.

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Bei Fragen
helfen wir dir gerne weiter!






FAQ ... Häufig gestellte Fragen




Wann kannst du dich zum Führerschein anmelden?

Du kannst dich 5 bis 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse in der Fahrschule anmelden. Wir stellen dir dann den offiziellen Führerscheinantrag aus.



Was brauchst du für die Anmeldung in der Fahrschule?

Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (max. 2 Jahre alt) und eine Teilnahmebescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder eine gleichwertige Ausbildung. Für die Mofa25-Prüfbescheinigung reicht ein Personalausweis und zwei Passfotos.



Muss bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?

Ja, bei der Anmeldung für den Führerschein müssen minderjährige Fahrschüler ein Elternteil oder einen gesetzlichen Vertreter dabei haben, um die Anmeldung zu unterschreiben. Ansonsten gelten die üblichen Anforderungen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).




Ist es egal, welches Passfoto du nimmst?

Nein, das Passfoto muss bestimmte Anforderungen erfüllen: Es sollte aktuell sein, ohne Kopfbedeckung, im Halbprofil und die Maße müssen 35 x 45 mm betragen. Am besten sagst du dem Fotografen einfach, dass es für den Führerschein ist.



Wo machst du den Sehtest?

Den Sehtest kannst du bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt machen. Achte darauf, dass der Test bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre ist.



Wo und wann kannst du den ‚Erste Hilfe Kurs‘ machen?

Die Kurse werden meistens jedes Wochenende u.a. vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Die genauen Termine und Orte kannst du bei uns erfragen.



Wann kannst du frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?

Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).



Wie viele Fehlerpunkte darfst du in der Theorieprüfung haben?

Für die Klassen B, A1 und A2 sind maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt. Bei der Mofa-Prüfbescheinigung sind es höchstens 7 Fehlerpunkte.



Wann kannst du die Theorieprüfung wiederholen?

Nach dem ersten Nichtbestehen kannst du die Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Weitere Wiederholungen sind ebenfalls frühestens nach 14 Tagen möglich. Die alte 3-Monats-Wartezeit entfällt.



Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?

12 Monate. Innerhalb dieser Zeit musst du deine praktische Prüfung ablegen.



Wie lange dauert die Probezeit?

Für die Führerscheinklassen AM, L und T gibt es keine Probezeit. Bei den Klassen A, A1 und B dauert die Probezeit 2 Jahre, beginnend mit der Erteilung des Führerscheins.



Wie lange dauert die praktische Prüfung?

In der Regel 45-70 Minuten, je nach Führerscheinklasse.



Wann kannst du frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?

Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).






  
PREISE ... PKW

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B
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395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
125,01 €   -   Prüfungsgebühr (Theorie)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
70,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                    Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
80,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
80,00 €   -    auf Autobahnen
80,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 €   -    Lehrmaterial

_________

BE
_________

395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
240,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
240,00 €   -  Prüfungsgebühr bei Teilprüfung** (**nur für die Klassen BE,C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE und T)
                     nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben
90,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
90,00 €   -  Bundes-oder Landesstraßen
90,00 €   -  auf Autobahnen
90,00 €   -  bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -  1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
00,00 €   -  Lehrmaterial



_________

B 196
_________

900,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
000,00 €   -  Prüfungsgebühr (Theorie)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
000,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
60,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
60,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
60,00 €   -    auf Autobahnen
60,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
00,00 €   -    Lehrmaterial


_________

A
_________

395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
125,01 €   -  Prüfungsgebühr (Theorie)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
80,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
80,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
80,00 €   -    auf Autobahnen
80,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 €   -    Lehrmaterial


_________

A 2
_________

395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
125,01 €   -  Prüfungsgebühr (Theorie)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
79,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
78,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
79,00 €   -    auf Autobahnen
79,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 €   -    Lehrmaterial


_________

A 1
_________

395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
125,01 €   -  Prüfungsgebühr (Theorie)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
78,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
78,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
78,00 €   -    auf Autobahnen
78,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 €   -    Lehrmaterial


_________

A M
_________

395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
125,01 €   -  Prüfungsgebühr (Theorie)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
77,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
00,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
00,00 €   -    auf Autobahnen
00,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 €   -    Lehrmaterial


_________

MO
_________

395,00 €   -  Allgemeine Grundgebühr
 50,01 €   -  Prüfungsgebühr (Theorie)
                  zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
000,00 €   -  Prüfungsgebühr (Praktische)
                     zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
00,00 €   -   1 Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
                   Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
00,00 €   -    Bundes-oder Landesstraßen
00,00 €   -    auf Autobahnen
00,00 €   -    bei Dämmerung und Dunkelheit
00,00 €   -    1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
00,00 €   -    Lehrmaterial

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Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klassen B+A1      695,00 €        
Klassen B+A        695,00 €
Klassen B+A2      695,00 €
Klassen B+BE      695,00 €
Klassen A1+L      695,00 €

Klassen Aufstieg
A1 – A2 o. A2 - A     300,00 €

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Seminare  
Ausbildungskurs nach Anlage 7aFeV (B96)    995,00 €
Lehrmaterial Klein    85,00 €

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Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.

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Führerscheinklassen


PKW - ab 18 Jahren _________

Führerscheinklasse B
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Um ein Standard-PKW fahren zu dürfen, benötigst du die Führerscheinklasse B. Mit dieser Klasse darfst du PKW´s fahren, die folgende Begrenzungen nicht überschreiten:

• zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg

• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

• Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

• größere Anhänger dürfen nur gefahren werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 3500 kg beträgt.

• Bei der Klasse B96 muss die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 4250 kg sein.

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Solltest du einmal mit einem Caravan in den Urlaub fahren wollen, so brauchst du die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 – Diese erlaubt dir dann Anhänger mit mehr als 750 kg zu fahren, das Gesamtgewicht darf jedoch nicht 4250kg überschreiten. Sollte dein sogenannter Zug also mehr wiegen, so benötigst du die Klasse BE, die dich dann berechtigt, Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen. Die Gesamtmasse des Zuges darf aber hierbei 7 Tonnen nicht überschreiten.

PKW - ab 16,5 Jahren _________

Führerscheinklasse BF17
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Mit 16 ½ Jahren kannst du dich für den „Führerschein ab 17“ anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du ab 17 Jahren eine spezielle Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren ab 17“.

Du darfst dann mit einer oder mehreren Begleitpersonen fahren, allerdings ist dieser Führerschein nur in Deutschland und Österreich gültig.


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Die Begleitperson muss folgende Anforderungen erfüllen:

• Mindestens 30 Jahre alt sein

• Seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (PKW) sein

• Maximal 1 Punkt in Flensburg haben

• Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen

• Dürfen nur beraten, aber nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.



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Was brauchst du zusätzlich zur theoretischen und praktischen Ausbildung für den „Führerschein ab 17“?
_________

Neben dem üblichen Führerscheinantrag benötigst du:

• Einen „Erste Hilfe LSM“-Kurs

• Einen Sehtest

• Ein Passfoto

• Eine Kopie deines Personalausweises (evtl. mit Meldebescheinigung)

***


Zusätzlich müssen die Behörden folgende Unterlagen erhalten:

• Einen Zusatzantrag (den du von uns bekommst)

• Ein Formular mit den Daten der Begleitperson(en)

• Kopien des Führerscheins und Personalausweises der Begleitperson(en)

PKW - ab 18 Jahren - Automatikregelung _________

Führerscheinklasse B197
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B197 – Die neue Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 kannst du die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 erwerben. Dadurch kannst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein erfolgt – vorausgesetzt:

• Du absolvierst mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen.

• Dein Fahrlehrer prüft in einer mind. 15-minütigen Testfahrt, ob du einen Schaltwagen sicher fahren kannst.

• Wenn ja, erhältst du eine Bescheinigung, die du bei der Führerscheinstelle einreichst.


***

Vorteile:

• Prüfung auf einem Automatikfahrzeug

• Fahren mit Automatik und Schaltung

• Weniger Stress in der Prüfung

• Keine Einschränkungen nach bestandener Prüfung


***


Wichtig:

Bei Erweiterungen (z. B. für die Klasse BE) muss die Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgen, sonst gilt die Erweiterung nur für Automatik!

FÜHRERSCHEINKLASSE B196 - ab 25 Jahren ________

Motorradfahren mit dem Autoführerschein.
Das A1-Upgrade – ganz ohne Prüfung!

• Du bist mindestens 25 Jahre alt (oder stehst kurz davor)?
• Du besitzt deinen Autoführerschein (Klasse B) seit mindestens 5 Jahren durchgehend?
• Du möchtest dir die lästige Parkplatzsuche sparen?
• Du suchst eine schnelle, unkomplizierte und günstige Möglichkeit, Motorradluft zu schnuppern?
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Seit Anfang 2020 kannst du deinen Autoführerschein ganz einfach um die Schlüsselzahl 196 ergänzen. Damit darfst du leichte Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS) fahren – also genau das, was der A1-Führerschein erlaubt. Ohne zusätzliche Prüfung!
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Du brauchst nur:

• 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten (klassenspezifisch)
• Mindestens 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten (also 5 Doppelstunden)
• Nach Abschluss bekommst du von uns eine Schulungsbestätigung, die du bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichst. Dort wird die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eingetragen.
***

Hinweis:
Die Erweiterung B196 erlaubt dir ausschließlich das Fahren von Leichtkrafträdern der Klasse A1 – aber kein automatisches Aufsteigen auf höhere Motorradklassen (z. B. A2 oder A). Wenn du später stärkere Maschinen fahren möchtest, musst du dafür die regulären Führerscheinprüfungen absolvieren.

Und wichtig: Die B196-Regelung gilt nur in Deutschland – im Ausland ist das Fahren von A1-Maschinen mit B196 nicht erlaubt.

FÜHRERSCHEINKLASSE AM - ab 15 Jahren ________

• Mindestalter: 15 Jahre (Einstieg bereits ab 14,5 Jahren möglich!)
• Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
• Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

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Die Klasse AM berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
• Hubraum bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
• Leistung bis 4 kW bei Elektromotoren

***

Dreirädrige Kleinkrafträder:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
• Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung bis 4 kW bei Diesel- oder Elektromotoren

***

„Vierrädrige“ Leicht-Kfz:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
• Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung bis 4 kW bei Diesel- oder Elektromotoren
• Leermasse bis 350 kg

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Leichtkrafträder (Klasse A1) - ab 16 Jahren _________

• Mindestalter: 16 Jahre
• Hubraum: bis maximal 125 cm³
• Motorleistung: nicht mehr als 11 kW
• Leistungsgewicht: höchstens 0,1 kW pro kg (bezogen auf die Leermasse)

***

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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• Mindestalter: 16 Jahre
• Technische Merkmale:
• Motor mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Maximale Motorleistung: bis zu 15 kW.
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FÜHRERSCHEINKLASSE A2 - ab 18 Jahren _________

• Mindestalter: 18 Jahre
• Maximale Motorleistung: 35 kW
• Leistungsgewicht: höchstens 0,2 kW pro kg (bezogen auf das Leergewicht)

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FÜHRERSCHEINKLASSE A - ab 24 Jahren ________

Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen)
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Mindestalter: 24 Jahre für den Direkteinstieg

• Für Fahranfänger unter 24 Jahren: Führerscheinklasse A2 erforderlich

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Technische Anforderungen:
• Hubraum über 50 cm³
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h oder
• Motorleistung über 15 kW



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Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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• Mindestalter: 21 Jahre für den Direkteinstieg
• Für Fahranfänger unter 24 Jahren: Führerscheinklasse A2 erforderlich

***

Technische Anforderungen:
• Motorleistung über 15 kW oder
• symmetrisch angeordnete Räder sowie Hubraum über 50 cm³ oder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und Motorleistung über 15 kW

ANHÄNGER - ab 17/18 Jahren Führerscheinklasse BE

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Mit der Klasse BE darfst du alle Fahrzeuge mit einem Anhänger fahren, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal 3.500 kg beträgt.

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BF = Begleitendes Fahren ab 17/18 Jahren (Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B).

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TRAKTOR - ab 16 Jahren Führerscheinklasse L

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Mit der Klasse L darfst du auch Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft fahren, inklusive Anhänger.

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, die maximal 25 km/h erreichen, gilt ebenfalls das Fahren mit Anhänger (Einstiegsalter: 16 Jahre).

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Schnell den Führerschein machen?
Dann ist einer unserer Ferienkurse genau das Richtige für dich!

Beachte, dass aufgrund der behördlichen Bearbeitungszeiten der Führerscheinunterlagen die gesamte Ausbildung meist sechs bis acht Wochen dauert.

Melde dich deshalb frühzeitig an, da diese Kurse nur in einem begrenzten Zeitraum angeboten werden.

Für Infos zu den nächsten Kursen kannst du uns jederzeit kontaktieren.

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WICHTIG:

Wer nach dem 19.01.2013 einen Führerschein neu erwirbt oder umtauscht, muss nach 15 Jahren einen neuen Führerschein beantragen!

DU
HAST
NOCH FRAGEN?














Fahrschule GOOD drive

Rüdesheimer Straße 35 (Lindenplatz)
65366 Geisehneim
Telefon:
06722 406104
www.fahrschule-good-drive.de
Anmeldung
in Geisenheim:


Dienstag
von 16.30 - 18 Uhr

Donnerstag
von
16.30 - 18 Uhr
________________

Anmeldung
in Lorch:

Montag
von 17.45 - 18 Uhr

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