
bei der Fahrschule „GOOD drive“ im Rheingau!
Seit über 20 Jahren haben wir eine hohe Erfolgsquote in den praktischen Prüfungen und zahlreiche zufriedene Fahrschüler.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer bieten dir eine effiziente Ausbildung und achten dabei auf die aktuellen Prüfungsregularien.
Wir bieten
PKW-, Anhänger- und Motorrad-Ausbildung an, inklusive begleitendem Fahren ab 17 Jahren sowie B197 an.
in GEISENHEIM
18 bis 19.30 Uhr
in LORCH
18 bis 19.30 Uhr
SCHRITT 1
Wie startest du bei uns durch?
So meldest du dich zum Führerschein an:
Komm einfach zu uns in die Fahrschule und bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Nach der Anmeldung kannst du direkt mit der Theorie loslegen!
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Anmeldung & Info GEISENHEIM:
Dienstag & Donnerstag:
16.30 bis 18 Uhr
Tel.: 06722 406104
Rüdesheimer Straße 35 (Lindenplatz)
65366 Geisenheim
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Anmeldung & Info LORCH
Montag: 17.45 bis 18 Uhr
65391 Lorch, Markt 1
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Bei Fragen
helfen wir dir gerne weiter!
SCHRITT 2
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Welche Dokumente brauchst du?
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Antrag für Fahrerlaubnis:
Reiche die folgenden Unterlagen bei der Stadtverwaltung ein:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles Passbild (biometrisch)
- Sehtest-Bescheinigung (max. 2 Jahre alt)
- Unsere Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses
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Für das begleitete Fahren ab 17
brauchst du zusätzlich:
- Zusatzantrag mit den Angaben und Unterschrift deiner Begleitperson(en)
- Kopie des Personalausweises deiner Begleitperson(en)
- Kopie des Führerscheins deiner Begleitperson(en)
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag, den du beim Bürgerbüro eingereicht hast, als Prüfauftrag beim TÜV bearbeitet wurde.
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Bei Fragen
helfen wir dir gerne weiter!
Was brauchst du für die Anmeldung in der Fahrschule?
Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (max. 2 Jahre alt) und eine Teilnahmebescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder eine gleichwertige Ausbildung. Für die Mofa25-Prüfbescheinigung reicht ein Personalausweis und zwei Passfotos.
Muss bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?
Ja, bei der Anmeldung für den Führerschein müssen minderjährige Fahrschüler ein Elternteil oder einen gesetzlichen Vertreter dabei haben, um die Anmeldung zu unterschreiben. Ansonsten gelten die üblichen Anforderungen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
B
395,00 € - Allgemeine Grundgebühr
125,01 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
80,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
80,00 € - auf Autobahnen
80,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 € - Lehrmaterial
BE
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395,00 € - Allgemeine Grundgebühr
240,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
240,00 € - Prüfungsgebühr bei Teilprüfung** (**nur für die Klassen BE,C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE und T)
nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
90,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
90,00 € - auf Autobahnen
90,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
00,00 € - Lehrmaterial
B 196
_________
900,00 € - Allgemeine Grundgebühr
000,00 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
000,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
60,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
60,00 € - auf Autobahnen
60,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
00,00 € - Lehrmaterial
A
_________
125,01 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
80,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
80,00 € - auf Autobahnen
80,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 € - Lehrmaterial
A 2
_________
125,01 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
78,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
79,00 € - auf Autobahnen
79,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 € - Lehrmaterial
A 1
_________
125,01 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
78,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
78,00 € - auf Autobahnen
78,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 € - Lehrmaterial
A M
_________
125,01 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
210,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
00,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
00,00 € - auf Autobahnen
00,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
35,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
90,00 € - Lehrmaterial
MO
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50,01 € - Prüfungsgebühr (Theorie)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
000,00 € - Prüfungsgebühr (Praktische)
zzgl. der aktuellen Prüfgebühren des TÜVs
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
00,00 € - Bundes-oder Landesstraßen
00,00 € - auf Autobahnen
00,00 € - bei Dämmerung und Dunkelheit
00,00 € - 1 gebuchte Fahrstunde (bei nicht Antreten)
00,00 € - Lehrmaterial
A1 – A2 o. A2 - A 300,00 €
PKW - ab 18 Jahren
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Führerscheinklasse B
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Um ein Standard-PKW fahren zu dürfen, benötigst du die Führerscheinklasse B. Mit dieser Klasse darfst du PKW´s fahren, die folgende Begrenzungen nicht überschreiten:
• zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
• Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
• größere Anhänger dürfen nur gefahren werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 3500 kg beträgt.
• Bei der Klasse B96 muss die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 4250 kg sein.
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Solltest du einmal mit einem Caravan in den Urlaub fahren wollen, so brauchst du die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 – Diese erlaubt dir dann Anhänger mit mehr als 750 kg zu fahren, das Gesamtgewicht darf jedoch nicht 4250kg überschreiten. Sollte dein sogenannter Zug also mehr wiegen, so benötigst du die Klasse BE, die dich dann berechtigt, Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen. Die Gesamtmasse des Zuges darf aber hierbei 7 Tonnen nicht überschreiten.
PKW - ab 16,5 Jahren
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Führerscheinklasse BF17
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Mit 16 ½ Jahren kannst du dich für den „Führerschein ab 17“ anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du ab 17 Jahren eine spezielle Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren ab 17“.
Du darfst dann mit einer oder mehreren Begleitpersonen fahren, allerdings ist dieser Führerschein nur in Deutschland und Österreich gültig.
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Die Begleitperson muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Mindestens 30 Jahre alt sein
• Seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (PKW) sein
• Maximal 1 Punkt in Flensburg haben
• Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
• Dürfen nur beraten, aber nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.
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Was brauchst du zusätzlich zur theoretischen und praktischen Ausbildung für den „Führerschein ab 17“?
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Neben dem üblichen Führerscheinantrag benötigst du:
• Einen „Erste Hilfe LSM“-Kurs
• Einen Sehtest
• Ein Passfoto
• Eine Kopie deines Personalausweises (evtl. mit Meldebescheinigung)
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Zusätzlich müssen die Behörden folgende Unterlagen erhalten:
• Einen Zusatzantrag (den du von uns bekommst)
• Ein Formular mit den Daten der Begleitperson(en)
• Kopien des Führerscheins und Personalausweises der Begleitperson(en)
PKW - ab 18 Jahren - Automatikregelung
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Führerscheinklasse B197
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B197 – Die neue Automatikregelung
Seit dem 01.04.2021 kannst du die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 erwerben. Dadurch kannst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein erfolgt – vorausgesetzt:
• Du absolvierst mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen.
• Dein Fahrlehrer prüft in einer mind. 15-minütigen Testfahrt, ob du einen Schaltwagen sicher fahren kannst.
• Wenn ja, erhältst du eine Bescheinigung, die du bei der Führerscheinstelle einreichst.
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Vorteile:
• Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
• Fahren mit Automatik und Schaltung
• Weniger Stress in der Prüfung
• Keine Einschränkungen nach bestandener Prüfung
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Wichtig:
Bei Erweiterungen (z. B. für die Klasse BE) muss die Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgen, sonst gilt die Erweiterung nur für Automatik!
FÜHRERSCHEINKLASSE B196 - ab 25 Jahren
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Motorradfahren mit dem Autoführerschein.
Das A1-Upgrade – ganz ohne Prüfung!
• Du bist mindestens 25 Jahre alt (oder stehst kurz davor)?
• Du besitzt deinen Autoführerschein (Klasse B) seit mindestens 5 Jahren durchgehend?
• Du möchtest dir die lästige Parkplatzsuche sparen?
• Du suchst eine schnelle, unkomplizierte und günstige Möglichkeit, Motorradluft zu schnuppern?
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Seit Anfang 2020 kannst du deinen Autoführerschein ganz einfach um die Schlüsselzahl 196 ergänzen. Damit darfst du leichte Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS) fahren – also genau das, was der A1-Führerschein erlaubt. Ohne zusätzliche Prüfung!
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Du brauchst nur:
• 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten (klassenspezifisch)
• Mindestens 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten (also 5 Doppelstunden)
• Nach Abschluss bekommst du von uns eine Schulungsbestätigung, die du bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichst. Dort wird die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eingetragen.
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Hinweis:
Die Erweiterung B196 erlaubt dir ausschließlich das Fahren von Leichtkrafträdern der Klasse A1 – aber kein automatisches Aufsteigen auf höhere Motorradklassen (z. B. A2 oder A). Wenn du später stärkere Maschinen fahren möchtest, musst du dafür die regulären Führerscheinprüfungen absolvieren.
Und wichtig: Die B196-Regelung gilt nur in Deutschland – im Ausland ist das Fahren von A1-Maschinen mit B196 nicht erlaubt.
FÜHRERSCHEINKLASSE AM - ab 15 Jahren
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• Mindestalter: 15 Jahre (Einstieg bereits ab 14,5 Jahren möglich!)
• Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
• Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
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Die Klasse AM berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
• Hubraum bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
• Leistung bis 4 kW bei Elektromotoren
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Dreirädrige Kleinkrafträder:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
• Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung bis 4 kW bei Diesel- oder Elektromotoren
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„Vierrädrige“ Leicht-Kfz:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
• Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung bis 4 kW bei Diesel- oder Elektromotoren
• Leermasse bis 350 kg
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Leichtkrafträder (Klasse A1) - ab 16 Jahren
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• Mindestalter: 16 Jahre
• Hubraum: bis maximal 125 cm³
• Motorleistung: nicht mehr als 11 kW
• Leistungsgewicht: höchstens 0,1 kW pro kg (bezogen auf die Leermasse)
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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• Mindestalter: 16 Jahre
• Technische Merkmale:
• Motor mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Maximale Motorleistung: bis zu 15 kW.
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FÜHRERSCHEINKLASSE A2 - ab 18 Jahren
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• Mindestalter: 18 Jahre
• Maximale Motorleistung: 35 kW
• Leistungsgewicht: höchstens 0,2 kW pro kg (bezogen auf das Leergewicht)
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FÜHRERSCHEINKLASSE A - ab 24 Jahren
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Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen)
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Mindestalter: 24 Jahre für den Direkteinstieg
• Für Fahranfänger unter 24 Jahren: Führerscheinklasse A2 erforderlich
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Technische Anforderungen:
• Hubraum über 50 cm³
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h oder
• Motorleistung über 15 kW
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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• Mindestalter: 21 Jahre für den Direkteinstieg
• Für Fahranfänger unter 24 Jahren: Führerscheinklasse A2 erforderlich
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Technische Anforderungen:
• Motorleistung über 15 kW oder
• symmetrisch angeordnete Räder sowie Hubraum über 50 cm³ oder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und Motorleistung über 15 kW
ANHÄNGER - ab 17/18 Jahren
Führerscheinklasse BE
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Mit der Klasse BE darfst du alle Fahrzeuge mit einem Anhänger fahren, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal 3.500 kg beträgt.
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BF = Begleitendes Fahren ab 17/18 Jahren (Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B).
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TRAKTOR - ab 16 Jahren
Führerscheinklasse L
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Mit der Klasse L darfst du auch Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft fahren, inklusive Anhänger.
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, die maximal 25 km/h erreichen, gilt ebenfalls das Fahren mit Anhänger (Einstiegsalter: 16 Jahre).
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Schnell den Führerschein machen?
Dann ist einer unserer Ferienkurse genau das Richtige für dich!
Beachte, dass aufgrund der behördlichen Bearbeitungszeiten der Führerscheinunterlagen die gesamte Ausbildung meist sechs bis acht Wochen dauert.
Melde dich deshalb frühzeitig an, da diese Kurse nur in einem begrenzten Zeitraum angeboten werden.
Für Infos zu den nächsten Kursen kannst du uns jederzeit kontaktieren.
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WICHTIG:
Wer nach dem 19.01.2013 einen Führerschein neu erwirbt oder umtauscht, muss nach 15 Jahren einen neuen Führerschein beantragen!
HAST
NOCH FRAGEN?